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INTERPRETATION
- Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Geschäftstag ein Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London für Geschäfte geöffnet sind.
- Vertrag der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
- Kunde die Person oder Firma (unabhängig von ihrer Rechtsform), die die Waren vom Lieferanten kauft.
- Waren die in der Bestellung aufgeführten Waren (oder ein Teil davon)
- Die Bestellung des Kunden für die Waren
- Lieferant The Source Wholesale Limited (eingetragen in England und Wales unter der Firmennummer 07879479)
- Mindestbestellwert £300 ex Vat frachtfrei UK Festland.
- Menge
- Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
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VERTRAGSGRUNDLAGE
- Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
- Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und korrekt sind.
- Jede vom Lieferanten angenommene Bestellung kann vom Kunden nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten storniert werden.
- Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien verlassen hat, die vom oder im Namen des Lieferanten gemacht oder gegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.
- Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle in den Katalogen oder Broschüren des Lieferanten enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen dienen ausschließlich dem Zweck, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrags noch haben sie vertragliche Wirkung.
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WAREN & WIEDERVERKAUF
- Die Waren werden in dem Angebot des Lieferanten beschrieben.
- Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
- Waren dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten zurückgesandt werden.
- Sie erkennen an, dass: (a) Sie keine „aktiven Verkäufe“ (im Sinne von aktiven Verkäufen im Sinne der Verordnung 330/2010 in der durch die Competition (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019 geänderten Fassung) von Waren über die in Klausel 3.5 unten aufgeführten Plattformen (die „Reservierten Plattformen“), die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, tätigen dürfen; und (b) die Reservierten Plattformen uns oder unseren einzelnen Vertriebshändlern vorbehalten sind.
- Die aktuelle Liste der reservierten Plattformen ist: (a) www.amazon.co.uk und alle gebietsspezifischen Amazon-Seiten. (b) www.ebay.co.uk und alle gebietsspezifischen Ebay-Seiten. (c) www.alibaba.com (d) www.onbuy.com
- Der Kunde ist berechtigt, die Waren über seine eigene Website zu verkaufen.
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LIEFERUNG
- Die Lieferung ist bei Bestellungen über £300 ohne MwSt. an Adressen auf dem britischen Festland kostenlos. Alle anderen Lieferungen auf die Inseln, in die Highlands und an internationale Standorte werden separat pro Palette/Karton berechnet. Alternativ können Kunden ihre Bestellungen auch kostenlos im britischen Lager des Lieferanten abholen.
- Der Lieferant stellt sicher, dass jeder Warenlieferung ein Lieferschein beiliegt, auf dem das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Kunden und des Lieferanten, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer der Waren, falls zutreffend) angegeben sind,
- Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können (Lieferort).
- Die Lieferung der Waren ist mit der Ankunft der Waren am Lieferort abgeschlossen.
- Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur annähernd und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
- Der Lieferant kann die Waren in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Lieferverzögerungen oder Mängel an einer Teilmenge berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teilmenge.
- Reklamationen wegen Liefermängeln oder beschädigter Waren müssen dem Lieferanten innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
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QUALITÄT
- Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung (Garantiezeit):
- in allen wesentlichen Aspekten mit ihrer Beschreibung übereinstimmen;
- frei von wesentlichen Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sein; [und]
- Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 genannten Garantie durch die Waren, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- der Kunde oder eine andere Person diese Waren nach der Benachrichtigung gemäß Klausel 5.2 weiter nutzt;
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde oder eine andere Person die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten in Bezug auf die
Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Handelspraxis in Bezug auf dieselben nicht befolgt hat; - der Kunde oder eine andere Person diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert;
- der Mangel durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist; oder
- die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung abweichen.
- Mit Ausnahme der Bestimmungen in dieser Klausel 5 haftet der Lieferant dem Kunden gegenüber nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5 genannten Garantie.
- Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
- Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
- Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung (Garantiezeit):
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TITEL UND RISIKO
- Das Risiko an den Waren geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
- Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Kunden über, wenn der frühere Zeitpunkt erreicht ist:
- der Lieferant erhält die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die Waren und alle anderen Waren, die der Lieferant an den Kunden geliefert hat und für die
eine Zahlung fällig geworden ist; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über; und - der Kunde die Waren weiterverkauft; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Klausel 6.4 genannten Zeitpunkt auf den Kunden über.
- der Lieferant erhält die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die Waren und alle anderen Waren, die der Lieferant an den Kunden geliefert hat und für die
- Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:
- die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum des Lieferanten identifiziert werden können;
- die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
- Vorbehaltlich der Klausel 6.5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder verwenden (jedoch nicht anderweitig), bevor der Lieferant die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
- er dies als Auftraggeber und nicht als Beauftragter des Lieferanten tut; und
- Das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden vom Lieferanten auf den Kunden über.
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PREIS UND BEZAHLUNG
- Der Preis der Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis und versteht sich ohne Mehrwertsteuer und Lieferung;
- Der Lieferant kann den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit bis zu 7 Werktage vor der Lieferung erhöhen, um einen Anstieg der Kosten für die Waren widerzuspiegeln, der auf Folgendes zurückzuführen ist:
- jeder Faktor, der außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegt
- jede Aufforderung des Kunden, den/die Liefertermin(e), die Mengen oder die Art der bestellten Waren zu ändern, sowie die Bereitstellung unzureichender oder ungenauer Informationen;
- Der Lieferant kann dem Kunden die Waren am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
- Der Kunde hat die Rechnung innerhalb von 30 Werktagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb eines anderen zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraums vollständig und in frei verfügbaren Mitteln zu bezahlen. Der Zeitpunkt der Zahlung ist von entscheidender Bedeutung.
- Wenn der Kunde eine dem Lieferanten im Rahmen des Vertrags geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Kunde auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 2,5 % pro Jahr zu zahlen.
- Der Kunde zahlt alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten).
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BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG
- Tritt beim Kunden eines der unten aufgeführten Ereignisse ein, kann der Anbieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen:
- der Kunde die Zahlung seiner Schulden einstellt oder damit droht, oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder einräumt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder (wenn es sich um ein Unternehmen oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt) als zahlungsunfähig im Sinne von Section 123 des Insolvency Act 1986 gilt, oder (als Einzelperson) entweder als zahlungsunfähig oder als ohne vernünftige Aussicht auf Zahlung im Sinne von Section 268 des Insolvency Act 1986 gilt, oder (als Personengesellschaft) einen Partner hat, auf den einer der vorgenannten Punkte zutrifft;
- (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) ein Antrag gestellt, eine Mitteilung gemacht, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung getroffen wird, um den Kunden zu liquidieren;
- (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters bei Gericht gestellt oder ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters gefasst wird oder eine Mitteilung über die Absicht, einen Verwalter zu bestellen, abgegeben wird oder ein Verwalter für den Kunden bestellt wird;
- eine Person das Recht erhält, einen Konkursverwalter über das Vermögen des Kunden zu ernennen oder ein Konkursverwalter über das Vermögen des Kunden ernannt wird;
- Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten unverzüglich an den Lieferanten zu zahlen.
- Tritt beim Kunden eines der unten aufgeführten Ereignisse ein, kann der Anbieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen:
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BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
- Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Lieferanten ein oder schließt sie aus für:
- Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (wie zutreffend) verursacht wurden;
- Betrug oder arglistige Täuschung;
- einen Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bestimmungen; oder
- fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987.
- Vorbehaltlich der Klausel 9.1:
- der Lieferant haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben; und
- Die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, übersteigt unter keinen Umständen den Preis der Waren.
- Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Lieferanten ein oder schließt sie aus für:
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GEWALT MAJEURE
- Keine der Parteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, das seiner Natur nach nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die eigene Belegschaft oder die eines Dritten betroffen ist), Ausfall von Energiequellen oder des Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, zivile Unruhen, Eingriffe ziviler oder militärischer Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung, Überschallknall, Explosionen, Einsturz von Gebäuden, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme widrige Witterungsbedingungen oder Versäumnisse von Lieferanten oder Unterauftragnehmern.
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ALLGEMEINES
- Benachrichtigungen. Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung an eine Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz der Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an die Hauptniederlassung der Partei (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich übergeben, per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, einem kommerziellen Kurierdienst, per Fax oder E-Mail zugestellt werden.
- Aufhebung. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.
- Verzicht. Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf im Rahmen des Vertrags oder des Gesetzes ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.
- Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihm oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.